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Die Partei, die Partei, die hat immer Recht!?

 

Liebe Parteifreunde und Genossen wink, werte Leserschaft cool,

Warum alte und neue Parteien nicht halten können, was sie versprechen, ist Thema dieses 5. Extrablattes und dieser Abhandlung über die gesetzlichen Grundlagen bezüglich der BRD-Wahlen, sowie der Parteien und deren Wähler. Wir wollen allerdings nicht nur die Hintergründe zum Dilemma der Unwirksamkeit von Parteien als Interessenvertretung des Volkes aufzeigen, sondern auch einen Lösungsansatz vorstellen. Bei allem, was Sie im Folgenden lesen, gilt:

Glauben Sie uns nicht, recherchieren und überprüfen Sie es selbst!



Die „bunte“ Parteienlandschaft ist braun 

Im noch jungen Jahrtausend wächst für immer mehr Menschen nicht erst mit Beginn der Corona-Maßnahmen die Unzufrieden­heit und die Not. Der steigende Druck lässt kurz vor jeder Bundestagswahl zahlreiche neue Parteien aus dem Boden sprießen, welche allesamt voller Energie und mit den besten Absichten um Mitglieder und Wähler werben. Allein in den letzten 10 Jahren entstanden 34 (!) neue Parteien, die mit frischem Schwung die große Wende versprechen. Damit verdoppelte sich innerhalb der letzten Dekade nahezu die Anzahl von 39 Parteien, die zuvor in 150 Jahren zwischen 1860 und 2010 gegründeten wurden. Das könnte man unter dem Eindruck des bevorstehenden Frühlings als blühende Vielfalt in der politischen Landschaft begrüßen. Diese Frühlingsgefühle wollen sich aber nicht so recht bei jedem einstellen, angesichts der vielen Menschen, die an den Rand ihrer Existenz getrieben werden. Eine Betrachtung mit Einsteins Worten scheint daher eher passend zu sein:

 

Die Definition von Wahnsinn ist, immer wieder

das Gleiche zu tun und andere Ergebnisse zu erwarten.“

 

Was wir aktuell erleben müssen, ist der pure Wahnsinn. Die alljährliche Grippe mutiert politisch inzwischen derartig verstörend, daß dies von den Parteien nur noch durch Willkür nicht aber auf Basis wissenschaftlicher Beweisführung und Verhältnismäßigkeit umzusetzen ist. Keine einzige der 34 neuen Parteien half dabei, diese politisch herbeigeführte Krise zu verhindern oder wenigstens zu mindern. Warum? Bleiben die Parteien klein, haben sie weder Bedeutung, noch politische Wirkkraft. Werden die Parteien größer und beginnen gegenüber der CDU/CSU/SPD/GRÜNE/LINKE/FDP/USW-Einheitspartei sachte zur Opposition zu werden (Bürger der ehemaligen DDR erinnern sich noch lebhaft an das Phänomen der Nationalen Front), werden sie mittels medialer Hetzkampagnen massiv diffamiert und es dauert nicht lange, daß die entscheidenden Spielfiguren dieses heranwachsenden Störenfriedes ausgetauscht werden. Hilft dies alles nicht, das diktierte politische Drehbuch weiter durchzusetzen, wurde uns im Frühjahr 2020 mit dem Schauspiel „Thüringer Landtagswahl“ sehr offensichtlich demonstriert, welche Register noch möglich sind. Wer hier noch an Recht und Ordnung im System glaubt, der sollte sich einen Malkasten mit 39 + 34 Farben kaufen, diese schönen bunten Farben alle mal mischen und dann versuchen, mit einer 74. Farbe noch irgend einen farblichen Akzent in diese braune Soße zu bekommen.

Um die Hintergründe dieser Realität zu verstehen, lohnt sich ein Blick in verschiedene Artikel des Grundgesetzes, welches die sogenannte „freiheitlich demokratische Grundordnung“ garantieren soll. Das Grundgesetz soll uns umgeben, uns behüten und versorgen, den letztlichen gesellschaftlichen Halt geben und als höchste gesellschaftliche Rechtsnorm juristische Sicherheit im Rechtsstaat verschaffen. Doch sowohl die praktische Umsetzung, wie auch der Gesetzestext selbst, haben an entscheidenden Stellen weitreichende Tücken.

 

1. Irrtum: Parteien vertreten die Interessen des Volkes

Es wird gemeinhin angenommen, dass die Parteien mittels ihrer Abgeordneten die Interessen des Volkes vertreten. Dies lassen insbesondere zwei Artikel des Grundgesetzes vermuten:

  1. In den Ländern, Kreisen und Gemeinden muß das Volk eine Vertretung haben, die aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgegangen ist.“ (Art. 28, Abs. 1, Satz 2 GG)
  2. Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.“ (Art. 38, Abs. 1 GG)

Mit dieser Idealvorstellung geben die meisten Wähler bei der Wahl ihre Stimme in die Urne und müssen nach der Wahl feststellen, dass Wahlversprechen und gewählte Realität häufig massiv divergieren. Obwohl in den beiden zitierten Artikeln keine Rede davon ist, daß die Volksvertreter Parteien angehören müssten, ist dies in der Praxis fast ausnahmslos der Fall. Im Gegensatz zu den unabhängigen Parteilosen, stimmen aber die Parteiabgeordneten vor der eigentlichen Abstimmung im Bundestag meist intern über eine Entscheidung in den Fraktionen ab. Fast alle Mitglieder halten sich dann an dieses Vorab-Ergebnis. Dieser Fraktionszwang ist zwar in keinem Gesetz und auch nicht in der Bundestagsgeschäftsordnung rechtsverbindlich geregelt und zugelassen, wird aber umfassend praktiziert.

Warum werden nun aber die Interessen der Bürger mittels der Übertragungsstelle „Parteiinteresse“ als gewählte Volksvertreter nicht verwirklicht? Der Artikel 21 Abs. 1 GG lässt hierzu eine Ahnung aufkommen: „Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit". Anmerkung der Redaktion: Es heißt an dieser Stelle nicht, „Das Volk wirkt bei der politischen Willensbildung der Parteien mit, welche dann die Vertretung seiner Interessen übernehmen.“ Ein Urteil, wessen Interessen nun diese Parteien, welche juristisch nicht rechtsfähige Vereine ohne Hoheitsbefugnis und Haftung sind, eigentlich vertreten und ob es wirklich die eigenen Interessen sind, bleibt jedem selbst überlassen.

 

2. Irrtum: Das deutsche Volk wählt gemäß der Verfassung seine Vertretung

Man sollte davon ausgehen, daß das Grundgesetz die freiheitlich demokratische Grundordnung als Kernstruktur des Gemeinwesens garantieren sollte. Obwohl das Bundesverfassungsgericht bereits mehrfach festgestellt hat (Vgl. Urteile von 2008 und 2012), daß die Bundestagswahlen seit 1956 durch die Anwendung des Bundeswahlgesetzes verfassungswidrig sind, scheint die schützende Aufgabe des Grundgesetzes keine Abhilfe zu schaffen.

Zum wesentlichsten Kern über die verworrene Situation im Wahlrecht kommen wir aber erst, wenn wir nicht nur die Fragen klären, wen wir wählen und ob diese Wahlen verfassungskonform erfolgen, sondern wenn wir insbesondere auch im Hinblick auf die basisdemokratischen Bewegungen fragen: Wer wählt eigentlich?

Rechtliche Klarheit darüber zu haben, wer wählt, ist der wichtigste Kern im demokratischen Staatswesen. Um in einem Staat wahlberechtigt zu sein, muss man diesem Staat angehören und diese Staatsangehörigkeit besitzen. Wie nebulös das Thema Staatsangehörigkeit allerdings ist, wird deutlich, wenn man sich selbst folgende Frage stellt:

Mit welcher Staatsangehörigkeit gehe ich bei der nächsten Wahl in ein Wahllokal?

a) DEUTSCH

b) Bundesrepublik Deutschland

c) Deutsche Staatsangehörigkeit

c) Deutsches Reich

d) Deutscher

e) Deutschland

Die meisten taumeln zwischen diesen Antworten hin und her oder beenden das Spiel lieber mit: „Was soll diese Wortklauberei? Ist doch egal!“ Wem das egal ist, der sollte allerdings auch nicht wählen gehen.

Der Grund für die Unklarheit bei einer so entscheidenden Angelegenheit liegt im §1 des angewandten Staatsangehörigkeitsgesetzes, welcher regelt: „Deutscher im Sinne dieses Gesetzes ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.“ Damit wird in diesem Paragraphen eine Tautologie verwendet, die aufgrund ihres zirkulären Charakters eben nicht definiert, welchem Staat denn der Deutsche nun angehört.

In der Urfassung dieses Gesetzes, dem „Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz“ vom 22. Juli 1913 wird geregelt, „Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat oder die unmittelbare Reichsangehörigkeit besitzt.“ Damit ist klar, ein Deutscher besitzt die Staatsangehörigkeit in einem der 26 Bundesstaaten (Sachsen, Bayern, Württemberg, Baden, etc.) und genau das stand bis 1937 auch im damaligen Staatsangehörigkeitsausweis.

Den bis heute so folgenschweren Einschnitt für die Staatsangehörigkeit nahm Hitler durch die Entstaatlichung der deutschen Länder mittels Gleichschaltung der Länder mit dem Reich vor. Mit dem Gleichschaltungsgesetz „Verordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit“ vom 05. Februar 1934 entzog Hitler den Deutschen ihre originäre Angehörigkeit in einem Bundesstaat und entzog ihnen damit weiterhin nicht nur die indigenen Rechte am Boden, sondern auch die humanitären Völkerrechte. Die Deutschen wurden staatenlos. An Stelle der 26 Staatsangehörigkeiten wie beispielsweise „Baden“, „Bayern“ oder „Sachsen“ wurde den Deutschen in ihren Dokumenten fortan die ominöse Nazi-Staatsangehörigkeit „DEUTSCH“ angeheftet. Und nun kommt die 1.000.000-Frage: Welche Staatsangehörigkeit steht bei Ihnen im Personalausweis oder im Reisepass?

Jetzt wundern sich einige ernsthaft noch, warum ihnen ihre vermuteten Grundrechte, die sie jedoch nie hatten, scheinbar entzogen werden? Jetzt wundern sich einige ernsthaft noch, warum wir in der Diktatur angekommen sind? Nun ja: Mit der Rechtsstellung der von den Nazis eingeführten Staatsangehörigkeit „DEUTSCH“ haben sie diese Diktatur selbst gewählt und wählen sie immer wieder!

 

3. Irrtum: Eine Anwendung nationalsozialistischer Gesetze in der BRD findet nicht statt

Man sollte meinen, dass durch Kriegsende mit dem Sieg der Alliierten über das „Dritte Reich“ die Nazi-Diktatur am 08. Mai 1945 beendet und die BRD mit einem vollständigen Reset neu gestartet wurde.

Die nach Kriegsende in den SHAEF-Gesetzen der Militärregierung geforderte Entnazifizierung Deutschlands fand aber nicht vollständig statt und wirkt bis heute in kaum vorstellbarer und umfassender Weise weiter wie man es am Beispiel der Bezeichnung DEUTSCH für die Staatsangehörigkeit erkennen kann. Obwohl mit dem Urteil des französischen Militärtribunals vom 06. Januar 1947 im Prozeß gegen Heinrich Tillessen rechtswirksam festgestellt wurde, daß alle NSDAP-Gesetz unwiederbringlich aufgehoben wurden, wendet die BRD verbotener Weise weit über 70 der zwischen dem 05.03.1933 und dem 08.05.1945 erlassenen Gesetze und Verordnungen weiterhin an und erfüllt damit den Tatbestand der Volksverhetzung. Das Einkommenssteuergesetz (16.10.1934), das Gewerbesteuergesetz (01.12.1936), das Personenstandsgesetz (03.11.1937) oder eben die Einführung der Staatsangehörigkeit „DEUTSCH“ im Zuge der Gleichschaltung der Länder mit dem Reich durch das Staatsangehörigkeitsgesetz (05.02.1934) sind nur einige, aber sehr bedeutende Bespiele.

Doch auch das Grundgesetz bildet mustergültig die Verbindungen ins Dritte Reich „Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.“ (Art. 116, Abs 1 GG) Damit sollten Sie nun endgültig wissen, in welchem Rechtskreis Sie sich befinden.

 

4. Irrtum: Die Deutschen sind frei und souverän

Da die geforderte Entnazifizierung bis heute nicht vollzogen wurde, werden wir weiterhin als Kriegsgefangene behandelt und in einer Militärregierung (BRD) verwaltet, welche weder Bodenrechte (=Staatsgebiet), noch Staatsangehörige (=Staatsvolk) hat. Dort gilt es anzusetzen, denn für Kriegsgefangene ist gemäß der Haager Landkriegsordnung die Täuschung im Rechtsverkehr, deren Konsequenzen uns die die Einheitspartei mittels ihrer willkürlichen Maßnahmen spüren lässt, ein zulässiges Mittel. Wer hier nun immer noch ruft: „Alles Reichbürgerideologie!“, hat leider nicht verstanden, daß die Forderung, die Verbote nationalsozialistischer Gesetze endlich Wirklichkeit werden zu lassen, genau das Gegenteil ist, denn auch der Begriff Reichsbürger stammt genau aus dieser Zeit.

 

Die schweren Folgen der Irrtümer

Die rechtlichen Konsequenzen sind nachvollziehbar weitreichend und entblößend. Die klebrige Masse im Parteiensumpf, welche die "wehrhafte freiheitlich demokratische Grundordnung" mit dessen "staatlicher" Finanzierung bildet und zusammenhält, ist Ausdruck dessen und erklärt den Land auf und Land ab herrschenden Rechtsbankrott.

Tun Sie nichts, wird Ihnen auch nichts widerfahren, es sei denn die Parteien haben abweichende Vorstellungen über den von Ihnen zu führenden Lebensstil. Bleiben Sie also ruhig, wenn Ihnen ein Polizeistaat oder der Verlust aller Ihrer Rechte oder die Anwendung nationalsozialistischer Gesetze das Liebste sind. Solange Sie keinen gegenteiligen Willen bekunden, wird angenommen, daß Sie mit allem einverstanden sind (Vgl. Art. 116, Abs. 2 GG).

Sollte dieser Wahnsinn aber von Ihnen abgelehnt werden, wäre ein Hochschalten in einen anderen Gang wirklich ratsam, denn es verhält sich mit dem geduldeten Polizeistaat und Ihren Rechten oder den nationalsozialistischer Gesetzen genauso, wie mit dem Eintrag im Wählerverzeichnis der BRD.

Solange Sie sich aus diesem nicht austragen lassen, gehören Sie zum Wahlvolk der BRD und damit zu diesem problematischen Rechtskreis.

 

Auswege aus dem Irrgarten

Da auch das Grundgesetz im Artikel 116 Abs. 1 den anderen Rechtskreis kennt und damit die Hintertür für die Rückkehr zu einem Rechtsstaat offen hat, sollte man aktiv werden. Menschen, die sich nicht mehr mit der deutschen Staatsangehörigkeit identifizieren wollen, folgen dem Passus „vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung“ in diesem Artikel. Die Staatsangehörigkeit Sachsen grüßt recht herzlich aus ihrem Bundesstaat. Sie sollten dann aber bitte auch den Abs. 2 des Artikel 116 GG lesen und befolgen!

Unsere Rechte erhalten wir also über unsere Identität und die Heimat Sachsen. Sie merken schon, es geht hier um Rechte und Ihre Stellung zu diesen. Eine Veränderung an den bestehenden Umständen kann also nur durch eine saubere Änderung Ihrer Rechtsstellung erzeugt werden. Sie müssen erst mal vor Ihrer eigenen Haustür kehren. Die wichtigsten Aufgaben wären diesbezüglich:

 

  1. Nachweis der Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat im Rechtsstand 27. Oktober 1918

  2. Ausschlagen der deutschen Staatsangehörigkeit

  3. Austrag aus dem Wählerverzeichnis der BRD

  4. Eintrag in das Wählerverzeichnis im Staatlichen Deutschen Recht, um die Wieder­herstellung der staatlichen Handlungsfähigkeit zu bewirken.

 

Schreiben Sie uns, wenn Sie dazu Fragen haben oder schauen Sie digital beim nächsten Stammestisch vorbei.

 

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