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Der K.S. Gemeindeverbund (KSGV) verwirklicht mit seinem Entstehen und forschreitenden Wirken das Selbstbestimmungsrecht innerhalb seiner Siegelgebiete als Gebietskörperschaften im öffentlichen Recht des Indignat auf der Grundlage der Verfassung unter den Bedingungen der UN-Charta Artikel 77 Absatz 1 Buchstabe b eingerichteten UN Treuhandgebiet.

Das Treuhandabkommen der BRD GERMANY als Treuhandverwaltung des vereinigten Wirtschaftsgebietes (Treuhandgebiet nach UN-Charta Artikel 77 Absatz 1 Buchstabe b) mit den Vereinten Nationen (UN) verpflichtet diese verbindlich zur Einhaltung der UN-Charta und der Förderung des Wohles der hier lebenden Einwohner aufs äußerste.

Gemäß Artikel 73 der UN-Charta ist BRD GERMANY als Treuhandverwaltung verpflichtet die 

"... politischen Bestrebungen dieser Völker gebührend zu berücksichtigen und sie bei der fortschreitenden Entwicklung ihrer freien politischen Einrichtungen zu unterstützen". 


Der KSGV entstand als echte Gebietskörperschaft im öffentlichen Recht des Indigenat durch die abgehaltene Wahl mit Referendum am 15. Oktober 2017. Mit ihm wird der Anspruch auf die Bodenrechte des Bundesstaates Sachsen und deren subsidiäre Verwaltung zur Pflege der Wohlfahrt des sächsischen Volkes wahrgenommen. 

Rechtsgrundlage bildet gültiges staatlich deutsches Recht im Rechtsstand vom 27. Oktober 1918, insbesondere hier die Sächsischen Landgemeinde- und die Städteordnungen.

Der KSGV erfuhr am 9. Dezember 2018 eine weitere Vergrößerung mit der Wahl und dem Referendum über die Siegelrechte. Der KSGV besteht derzeit aus 54 Gemeinden. Zu einer der ersten staatlichen Einrichtungen gehört die Staatlich Wahlkommission Sachsen.


10. Juni 2019
Die Proklamtionszeremonie jährt sich zum ersten Mal.

27. Mai 2019
Die Weltnetzseite des K.S. Gemeindeverbundes www.ks-gemeinden.org wird online geschaltet.

24. Mai 2019
Das Referendum und die Wahl vom 09. Dezember 2018 können trotz der Behinderung am Wahltag erfolgreich, wenn auch mit Verzögerung, abgeschlossen werden und erhalten somit ihre Rechtsgültigkeit.

9. Dezember 2018
Am 9. Dezember 2018 fand zum zweiten mal ein öffentlich protokolliertes Votum als Referendum über die Siegelrechte sowie eine Verweserwahl in 39 Gemeinden im staatlichen deutschen Recht statt. Immer mehr Menschen folgten dem Aufruf der Wahlkommission Sachsen, an diesen demokratischen Wahlen teilzunehmen. Die Verwaltung des vereinigten Wirtschaftsgebietes störte und behinderte die demokratischen Bemühungen der sächsischen Stimmberechtigten auf illegale und gewaltsame Weise.

10. Juni 2018
Am 10. Juni 2018 erfolgte an der Konstitutionssäule im Lieblingstal zu Dürrröhrsdorf-Dittersbach die Proklamation des Gemeindeverbandes zusammen mit der provisorischen Regierung des Bundesstaates Königreich Sachsen. 

27. Oktober 2017
Mit der Legitimation durch das Referendum über die Siegelrechte und die Wahl des Verwesers wird bei den Allierten die Inbesitznahme der Bodenrechte der sächsischen Gebietskörperschaften angezeigt. Das Gebiet von Sachsen ist seit diesem Zeitpunkt, nach fast 99 Jahren, endlich wieder im Besitz seiner indigenen Rechteträger, den Staatsangehörigen des Bundesstaates Königreich Sachsen.

15. Oktober 2017
Am 15. Oktober 2017 fand erstmals seit etwa 100 Jahren wieder eine legitime und öffentlich protokollierte Wahl im staatlichen Recht in Sachsen statt. Das unangefochtene und rechtskräftige Referendum über die Siegelrechte und die Wahl des Verwesers begründete die Geburt des Gemeindeverbandes bestehend aus 15 Einzelgemeinden in Wahrnehmung des Selbstbestimmungsrechtes der Stimmberechtigten. 

Die Wieder­erlangung der gebietshoheitlichen Rechte in Sachsen ermöglicht nun der rechtsfähigen öffentlichen Gebietskörperschaft die Wiederherstellung der Handlungs­fähigkeit im Staatlichen Deutschen Recht.

  

 

 

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