Das Gemeindesiegel
Das rechtsgültige Siegel der Gemeinde Weißer Hirsch wurde aus einem Archivdokument vom
10. Dezember 1904 rekonstruiert und erlangte durch die Siegelrechtewahl vom 15. Oktober 2017 wieder Rechtskraft. An diesem Tag gingen die Rechte an diesem Siegel an das Schiedsgericht der Wahlkommission Sachsen und wurden nach der erfolgreichen Wahl des Verwesers für den Königlich Sächsischen Gemeindeverbund durch das Schiedsgericht an den staatlichen Verweser des KSGV übertragen.
Das Siegel der Kreishauptmannschaft Dresden
Das rechtsgültige Siegel der Kreishauptmannschaft Dresden wurde aus einem Archivdokument (Staatsangehörigkeitsausweis) vom 22. Juli 1916 rekonstruiert und erlangte durch die Siegelrechtewahl vom 15. Oktober 2017 wieder Rechtskraft. An diesem Tag gingen die Rechte an diesem Siegel an das Schiedsgericht der Wahlkommission Sachsen und wurden nach der erfolgreichen Wahl des Verwesers für den Königlich Sächsischen Gemeindeverbund durch das Schiedsgericht an den staatlichen Verweser des KSGV übertragen.
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