Königlich Sächsischer Gemeindeverbund

URL: ks-gemeinden.org/?Recht_und_Gesetze___Recht

Recht

Das Wort „Recht“ ist aus der indogermanischen Wurzel *reht*, „aufrichten, gerade richten“ entstanden. Inhaltlich ist der deutsche Begriff stark von der Bedeutung des lateinischen ius beeinflusst, das ursprünglich die menschliche Ordnung gegenüber der überirdischen Ordnung (fas) bezeichnete.

Ausgewählte Maximen des Rechts: 

„Grundsätze, die ohne sie zu beweisen gelten, wie Axiome in der Geometrie.“ 
[Broom‘s Maximes of Law (1845)]. 

 

„Demjenigen, dem der Boden gehört, gehört alles bis zum Himmel.“ (Cujus est solum, ejus est usque ad caelum.)


„Einer, der außerhalb des Gesetzes steht, ist bürgerlich tot.“ (Extra legem positus est civiliter mortuus.)

 

„Niemand ist anwesend, bevor er versteht.“ (Nemo praesens nisi intelligat.) [Bouvier´s Maximes of Law 1856]. (z.B. "Ich kann Sie hören, aber ich verstehe Sie nicht.")

 

„Die Beweislast liegt bei dem, der behauptet, nicht bei dem, der abstreitet.“ (Ei incumbit probatio qui dicit, non qui negat.) [Bouvier`s 1856 Maximes of Law].

 

„Alle Rechte fließen weg vom Titel“. [Bouvier´s Dictionary 1856]. Besitz wird mit einem Titel bewiesen. Ein Titel ist der (schriftlich niedergelegte) „Besitzrechtsgrund“. Ohne den vorzeigbaren (Papier)-Titel ist nichts sicher und man hat keine Rechte, denn ein reklamierbares Recht geht ausschließlich von einem Titel aus.

 

„Eine Vermutung ist weder ein Beweis, noch ein Ersatz für einen Beweis“ [Americ. Jurisprudence 2nd, Evidence §181].

 

„Die  Schlussfolgerung aus Dingen, die nicht auftauchen und Dingen, die nicht existieren, ist die selbe.“ (De non apparentibus et non existentibus eadem est ratio.)

 

„Wer außerhalb seines Gebiets Recht spricht, darf ungestraft missachtet werden.“ [wegen Verstoßes gegen die Zuständigkeitsordnung] (Extra territorium jus dicenti impune non paretur). [10 Co.77;Dig.2.1.20; Law`539;Broom, Max.100, 101]

 

„Die Vielzahl derjenigen, die irren, ist keine Entschuldigung für den Irrtum.“ (Multitudo errantium non parit errori patrocinium.) [Bouvier‘s Maximes of Law 1856].

 

„Wenn der Beweis durch Fakten vorliegt, braucht es keine Worte.“ (Cum adsunt testimonia rerum quid opus est verbis.) [Bouvier‘s Maximes of Law 1856]

 

„Haftung: Der Zustand im Recht, gebunden oder verpflichtet zu sein, zu zahlen oder wiedergutzumachen; legale Verantwortung.“ [Black`s Law 2nd Ed.].
[Eine Unterschrift ist eine Haftungszusage.]

 

“Was ursprünglich ungültig war wird nicht gültig durch Verstreichen von Zeit.” (Quod ab initio non valet in tractu temporis non convalescit) [Broom`s Maximes of Law (1845)].

 

„Ein Recht zu handeln kann nicht aus einem Betrug heraus entstehen. (Ex dolo malo non oritur actio.) [Bouvier‘s Maximes of Law 1856]

 

„Der Ort des Vertrags regiert den Akt.“ (Locus contractus regit actum.)


„Durch einen Vertrag wird etwas erlaubt, was ohne ihn nicht zulässig wäre.“ (Pacto aliquod licitum est, quid sine pacto non admittitur.)


„Die Übereinstimmung der Parteien macht das Gesetz des Vertrags.“ (Contractus legem ex conventione accipiunt.)


„Ein nackter Vertrag ohne Gegenleistung ist wirkungslos.“ (Ex nudo pacto non oritur action.)


„Ein Vertrag kommt nicht zustande aus einer bösen Handlung.“ (Ex malificio non oritur contractus.) [Bouvier‘s Maximes of Law 1856]