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Um Recht zu verstehen haben sich diejenigen, die sich Tag ein Tag aus damit beschäftigen Definitionen geschaffen.


Mensch, Menschenwürde, Sittlichkeit (Moral), RechtGesetz, Rechtsbankrott, Menschenrechte, Naturecht, Völkerrecht, Völkerrechtssubjekt, Bürgerrechte, Grundrechte, Heimatrecht und Staatsangehörigkeitsrecht, Bodenrechte, Geburtsrechte, Namens- und Urheberrechte, Recht auf Wohnsitz und Niederlassung, Siegelrechte, Familienrechte, Erbpachtrechte, Strafrecht


 

 

 

Mensch - ist das mit Verstand und Sprachvermögen begabte Lebewesen von seiner Geburt
bis zu seinem Tod. Der Mensch steht im Mittelpunkt des von ihm gestalteten Rechtes. Er
hat bestimmte grundlegende Rechte gegenüber dem Staat.

 

 

 

 

Menschenwürde - ist der innere und zugleich soziale Wert- und Achtungsanspruch, der dem
Menschen um seinetwillen zukommt. Die Menschenwürde besteht darin, daß der Mensch
als geistig sittliches Wesen von Natur darauf angelegt ist, in Freiheit und Selbstbewusstsein sich selbst zu bestimmen und in der Umwelt auszuwirken. Die Menschenwürde ist unantastbar. Daraus folgt, daß die Würde des Menschen der höchste Wert und damit der Mittelpunkt des Wertesystems ist und der Staat ausschließlich um des Menschen willen da ist.

 

 

 

 

 

 

Naturrecht - Das Naturrecht selbst ist eine Ableitung der göttlichen, universellen Ordnung und stellt damit die übergeordnete Instanz zu jedem sog. positivem ( juristischen ) Recht dar. Säkularisiert ist damit das Naturrecht (Lehre der primären Rechtsprinzipien) das überpositive Recht und damit die höchste Rechtsnorm => übergeordnetes Rechtssystem, überpositives Recht der ewigen Ordnung - Recht auf: Freiheit, Gleichheit, Unversehrtheit, Eigentum und das Streben nach Glückseligkeit.

 

Sittlichkeit (Moral)

 

Sittlichkeit (Moral) ist die Gesamtheit der inneren, auf die Gesinnung bezogenen Verhaltensnormen. Sittliches Verhalten ist das auf das Gute um seiner selbst willen gerichtete Verhalten. Die Ausrichtung am Gewissen und am Guten unterscheidet die Sittlichkeit vom Recht. In Konfliktlagen zwischen Recht und Sittlichkeit verlangt das Recht grundsätzlich Rechtsgehorsam, berücksichtigt aber vielfach die Anforderungen der Sittlichkeit durch Milderung der Rechtsfolge. 

 

 

Recht

 

Recht - Objektives Recht ist die Sollensordnung, welche die Verhaltensweise von einzelnen Menschen und ganzen Gesellschaften zueinander regelt, d.h. die jeweilige Summe aller geltenden - soziologisch gesehen, aller tatsächlich befolgten Rechtssätze. 

 

 

Gesetz

 

Gesetz - ist im materiellen Sinn jede abstrakte und generelle auf hoheitliche Anordnung bzw Setzung  beruhende Regelung.

 

Rechtsbankrott 

 

Rechtsbankrott ist das Unvermögen einer Rechtsordnung, den Rechtsunterworfenen Recht zu verschaffen. Eine Einrichtung, insbesondere eine Rechtseinrichtung offenbart beispielsweise Rechtsbankrott, wenn sie Lügner an die Spitze gelangen lässt, Schmierer zu Schriftführern macht, Betrüger zu Kassieren, Fälscher zu Protokollanten, Hochstapler zu Beisitzern und Erpresser zur Rechtsaufsicht. Eine Besserung verspricht unter solchen Umständen allein die vollständige Rückkehr zu allgemein anerkannten Werten (z.B. Wahrheit, Freiheit) und Rechtsgrundsätzen (z.B. pacta sunt servanda, Willkürverbot, Wettbewerb usw.).

 

Menschenrechte

 

Menschenrechte - als Menschenrechte werden subjektive Rechte bezeichnet, die jedem Menschen gleichermaßen zustehen. Das Konzept der Menschenrechte geht davon aus, dass alle Menschen allein aufgrund ihres Menschseins mit gleichen Rechten ausgestattet und dass diese egalitär begründeten Rechte universell, unveräußerlich und unteilbar sind.

 

Völkerrechtssubjekt

 

Eine Völkerrechtssubjekt liegt vor, wenn ein Völkerrechtssubjekt von mindestens zwei anderen Völkerrechtssubjekten durch völkerrechtlichen Vertrag anerkannt oder dieses durch ein anderes völkerrechtliches Instrument errichtet wurde und Rechtsfähigkeit nach Völkerrecht besitzt.

 

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