Königlich Sächsischer Gemeindeverbund

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Geschichte

Eine Herleitung des Ortsnamens ist:

Harth war ein vielbenutzter Ausdruck der Ahnen für Gericht. In einer althd. Glosse wird hartpuri durch magistra-tus (= Obrigkeit) übersetzt. Eine andere sagt: „Lucum quem vulgares hart nominant.“ (neuhd., „Sie nennen den heiligen Hain Hart.“)

Wörtlich bedeutet hartpuri: das Gericht der Buren, worauf auch die vielen Hartberge zurückzuführen sind. Auch im Heliand (Langvers 4217) wird Jerusalem als der Sitz des hard-buri der Juden bezeichnet. In Schleswig-Holstein hieß der Vorsitzende des Gerichtes HardesVogt, und die alten Friesen nannten die Richter für ihre Gerichtssitzungen hardes nömeden.

Mit Blick auf das spätere Richteramt im heiligen Hain tauften unsere Vorfahren ihre erstgeborenen Söhne Manhard, Einhard, Ekkehard, Hartwig oder Richard, welcher der Rich/Roch, der Oberrichter auf der Hard (= Malstatt) war. Das Rechtsaltertum Hard ist zusammengezogen aus her, har (= Gericht) und aus ad, ede, ithi (= Genossenschaft).

Im Altnd. bezeichneten die Germanen den Gaugerichtsbezirk mit Herad – und die ausgewanderten Istfoonen in Afghanistan ihr Heiligtum fast gleichlautend mit „Herat.“


Geheimnisse um das Schloss Hartenstein
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